top of page

Elternzeit: Die perfekte Ausrede für eine Weltreise – und was du darüber wissen musst

  • Autorenbild: Meike Tara
    Meike Tara
  • 15. Aug. 2024
  • 4 Min. Lesezeit
zwei Hamster in Elternzeit
Elternzeit statt Hamsterrad

Stell dir vor, du sitzt an einem sonnigen Strand, die Wellen rauschen, und du denkst dir: „Ach, wie schön, dass ich dank der Elternzeit gerade hier sitze und nicht im Büro!“ Klingt verlockend, oder? Elternzeit ist nicht nur dazu da, um Windeln zu wechseln und schlaflose Nächte zu überstehen – nein, sie bietet dir auch die einmalige Chance, eine echte Auszeit vom Arbeitsleben zu nehmen und vielleicht sogar die Welt zu bereisen. Wie das geht und was du dabei beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.


Elternzeit – dein gesetzliches Recht auf eine Auszeit

Beginnen wir mit den Fakten: Die Elternzeit ist in Deutschland im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) verankert und steht jedem Elternteil zu, der sich in einem Arbeitsverhältnis befindet. Es handelt sich um einen rechtlichen Anspruch, den dein Arbeitgeber nicht ablehnen kann. Egal, ob du Manager in einem Großkonzern oder Kassierer im Supermarkt bist – wenn du ein Kind hast, hast du Anspruch auf Elternzeit. Punkt.


Wie lange kannst du Elternzeit nehmen?

Der Anspruch auf Elternzeit besteht für bis zu drei Jahre und endet spätestens mit dem dritten Geburtstag deines Kindes. Doch das ist noch nicht alles: Wenn dir das noch nicht reicht oder du die Zeit besser aufteilen möchtest, hast du die Möglichkeit, bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag deines Kindes zu verschieben. Das gibt dir maximale Flexibilität, um die Elternzeit an deine Lebenssituation anzupassen – oder eben eine spätere Reiseplanung zu ermöglichen.


Wie beantragt man Elternzeit?

Ganz so einfach wie „Koffer packen und los“ ist es leider nicht. Um Elternzeit zu beantragen, musst du deinem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich Bescheid geben. Hierbei musst du auch angeben, für welchen Zeitraum du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest. Aber keine Sorge, wenn du dir noch nicht sicher bist: Du kannst die Zeit in bis zu drei Abschnitte aufteilen und so flexibel auf deine Bedürfnisse abstimmen.


Elternzeit und Elterngeld – zwei unterschiedliche Dinge!

Jetzt kommt der Knackpunkt, den viele Eltern zunächst übersehen: Elternzeit bedeutet nicht automatisch, dass du finanziell abgesichert bist. Hier kommt das Elterngeld ins Spiel. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die dir hilft, das fehlende Einkommen während der Elternzeit auszugleichen. Aber aufgepasst: Elterngeld und Elternzeit sind zwei getrennte Ansprüche.


Wie viel Elterngeld bekommst du?

Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 % bis 67 % deines durchschnittlichen Nettogehalts der letzten zwölf Monate vor der Geburt, wobei es mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro im Monat gibt. Besonders wichtig: Dieser Betrag ist zeitlich begrenzt. Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt, vorausgesetzt, beide Elternteile nehmen Elternzeit (dabei müssen zwei Monate vom zweiten Elternteil genommen werden). Nimmst du allein Elternzeit, stehen dir maximal 12 Monate Elterngeld zu.


Elterngeld Plus – mehr Flexibilität, aber weniger Geld

Falls du planst, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, könntest du über das Elterngeld Plus nachdenken. Damit kannst du den Bezugszeitraum des Elterngeldes auf bis zu 28 Monate strecken, bekommst aber monatlich nur die Hälfte des Basiselterngeldes. Das Elterngeld Plus ist besonders für Eltern attraktiv, die länger Elternzeit nehmen möchten und dennoch eine gewisse finanzielle Unterstützung benötigen.


Rentenansprüche und Sozialversicherung während der Elternzeit

Ein häufiger Gedanke, der Eltern in der Elternzeit beschäftigt: Was passiert mit meinen Rentenansprüchen? Hier gibt es gute Nachrichten: Deine Rentenansprüche bleiben bestehen. Der Staat sorgt dafür, dass die Elternzeit als sogenannte Kindererziehungszeit in die Rentenversicherung eingezahlt wird. Diese Zeit wird so angerechnet, als ob du gearbeitet hättest, was bedeutet, dass du keine Lücken in deiner Rentenbiografie befürchten musst.

Auch in puncto Sozialversicherung bist du abgesichert. Während der Elternzeit bleibst du in der Kranken- und Pflegeversicherung versichert, wenn du gesetzlich versichert bist. Die Beiträge dafür übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn du privat versichert bist, musst du allerdings selbst dafür sorgen, dass deine Beiträge weiterhin gezahlt werden. Hier ist es ratsam, frühzeitig Kontakt mit deiner privaten Krankenversicherung aufzunehmen, um die Details zu klären.


Elternzeit als Weltreise – ein Abenteuer mit Planung

Jetzt, da du alle rechtlichen Grundlagen kennst, kannst du dich der spannenderen Frage widmen: Wie nutzt man die Elternzeit für eine lange Reise? Natürlich ist das eine verlockende Möglichkeit, aber es erfordert auch eine sorgfältige Planung, vor allem was die finanzielle Absicherung betrifft. Da das Elterngeld nur für eine begrenzte Zeit gezahlt wird und auch nicht alle Kosten deckt, ist es wichtig, frühzeitig Rücklagen zu bilden und zu überlegen, wie du deine Reise finanzieren möchtest.


Fazit: Elternzeit – dein gesetzlicher Anspruch auf Freiheit, aber mit finanziellen Grenzen

Elternzeit bietet dir eine großartige Gelegenheit, dem Arbeitsalltag zu entfliehen und dich voll und ganz auf dein Kind – oder auf das Abenteuer einer Weltreise – zu konzentrieren. Du hast einen rechtlichen Anspruch auf diese Zeit, und dein Arbeitgeber muss sie dir gewähren. Aber vergiss nicht: Während die Elternzeit ein gesetzlicher Anspruch ist, ist die finanzielle Unterstützung durch das Elterngeld begrenzt. Wer also plant, länger unterwegs zu sein, sollte frühzeitig über die finanzielle Absicherung nachdenken.

Mit der richtigen Vorbereitung steht dir jedoch nichts im Weg: Pack deine Koffer, nimm dein Kind an die Hand und mach dich auf, die Welt zu entdecken – denn wer sagt, dass Elternzeit nur zu Hause stattfinden muss? Die Welt ist groß, dein Kind ist neugierig, und das Abenteuer wartet!

Comments


bottom of page